In der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020galten die vorübergehend herabgesetzten Mehrwertsteuersätze in Höhe von 16% bzw. 5%.
In ElementsAV können Sie für künftige Projekte den aktuell geltenden Steuersatz in den Optionen voreinstellen:
Innerhalb eines Projekts in ElementsAV können Sie für jede Position diesen Steuersatz nochmals anpassen:
Für periodenübergreifende Abschlagszahlungen haben Sie die Möglichkeit,
hierfür ein eigenes Formular zu erstellen. Öffnen Sie hierzu Ihren Vorlagen-Ordner.
Erstellen Sie eine Kopie Ihres Standard-Multireports und benennen Sie diesen um:
Die neuen Vorlagen erscheinen nun im Druckdialog.
Klicken Sie nun auf den Report-Designer und ändern Sie im “Header AZ” jeweils per Doppelklick die Überschrift:
Nun können Sie die jeweiligen Abschlagsrechnungen wie gewünscht ausgeben.
Die Berechnung der Mwst. erfolgt logischerweise basierend auf dem Steuersatz, welcher in der Projektposition angegeben ist.
Die Änderung in den Formularen dient der übersichtlicheren Darstellung bei Abschlagszahlungen.